AGB & Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch ROBIN CONSULT, Neustiftgasse 94, Top 6, 1070 Wien, office@robinconsult.at, auf dieser Website auf.
Kontaktformular
Bei der Kontaktaufnahme mit ROBIN CONSULT (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Vertragsdaten
Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, wie „Name“, „Adresse“, „Telefon“, „E-Mail“ zum Zweck der Begründung, Durchführung bzw. Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen sowie für Marketingzwecke (z.B. Newsletter) verarbeitet werden. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.
Der Vertragspartner stimmt auch zu, dass die persönlichen Daten an beauftragte Partner weitergeleitet werden, soweit dies für die Abwicklung der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und ROBIN CONSULT notwendig ist. Der Vertragspartner kann dieser Datenanwendung im Fall der Verletzung überwiegender schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen, die sich aus besonderen Situation des Vertragspartners ergeben, widersprechen. Alle Erfüllungsgehilfen von ROBIN CONSULT sind zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet. Diese Einwilligung kann jederzeit unter office@robinconsult.at widerrufen werden.
Jeder Vertragspartner hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat der Vertragspartner das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Newsletter
Sie haben die Möglichkeit, über unsere Website unseren Newsletter zu abonnieren. Hierfür benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse und ihre Erklärung, dass Sie mit dem Bezug des Newsletters einverstanden sind. Der Newsletter kann jederzeit, etwa über den "Austragen"-Link im Newsletter, abbestellt werden. Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters gelöscht.
Cookies
Unsere Website verwendet so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an. Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben.
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Google Analytics
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Browser Plugin
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Widerspruch gegen Datenerfassung
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Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google
Demografische Merkmale bei Google Analytics
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Google Web Fonts
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Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter Developer FAQs (google.com) und in der Datenschutzerklärung von Google
Google Maps
Diese Webseite verwendet das Produkt Google Maps von Google Inc. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich mit der Erfassung, Bearbeitung sowie Nutzung der automatisiert erhobenen Daten durch Google Inc., deren Vertreter sowie Dritter einverstanden. Um das zu vermeiden, können Sie Javascript deaktivieren. Allerdings ist dann eine Nutzung der Karte nicht mehr möglich.
Die Nutzungsbedingungen von Google Maps finden sie unter Nutzungsbedingungen von Google Maps
Facebook-Plugins (Like-Button)
Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem „Like-Button“ („Gefällt mir“) auf unserer Seite. Eine Übersicht finden Sie unter den Facebook-Plugins Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook
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Google +1
Unsere Seiten nutzen Funktionen von Google +1. Anbieter ist die Google Inc. 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA.
Erfassung und Weitergabe von Informationen: Mithilfe der Google +1-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. über die Google +1-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden. Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google +1-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google- Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.
Verwendung der erfassten Informationen: Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.
Twitter Plugin
Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion “Re-Tweet” werden die von Ihnen besuchten Websites mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter
Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen.
Speicherdauer/Löschfrist
Wir speichern Ihre Daten aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf jeden Fall 7 Jahre, darüber hinausgehend bis zur Beendigung eventueller Gewährleistungs- oder Garantiefristen. Spätestens bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Auskunft, Löschung, Sperrung
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der in den Kontaktdaten angegebene Person wenden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Die Basis für eine gute Zusammenarbeit (Wien 1.1.2013)
Die Agentur ROBIN CONSULT erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von ROBIN CONSULT ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1. Vertragsabschluss
Basis für die Geschäftsbeziehung ist der PR-Beratungsvertrag, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote von ROBIN CONSULT sind freibleibend.
Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von ROBIN CONSULT als angenommen, sofern ROBIN CONSULT nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass ROBIN CONSULT den Auftrag annimmt.
Angebote der Agentur und verbindliche Auftragsbestätigungen durch den Kunden können ausdrücklich und ohne Einschränkung per Email erfolgen.
2. Honorar
Der gesamte Honoraranspruch wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Auftragserteilung mit der Rechnungslegung fällig. ROBIN CONSULT ist zudem berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Alle Leistungen von ROBIN CONSULT, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gemäß dem aktuell gültigen Agenturstundensatz für individuelle Beratungsleistung gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle von ROBIN CONSULT erbrachten Nebenleistungen.
Nebenkosten, Sonderkosten, Fremdkosten und Reisespesen werden von ROBIN CONSULT nicht übernommen. Fahrtkosten mit dem PKW werden entsprechend amtlicher Kilometergeldtabelle des Bundesministeriums für Finanzen abgerrechnet.
Die Medienbeobachtung wird monatlich zum vereinbarten Honorar pro Clipping und der aktuelle gültigen Monatspauschale abgerechnet.
Alle erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge von ROBIN CONSULT sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird ROBIN CONSULT auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten von ROBIN CONSULT, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt ROBIN CONSULT eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich ROBIN CONSULT zurückzustellen.
Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden Agenturpreisliste von ROBIN CONSULT.
Werden Einzelleistungen im Rahmenvertrag rabattiert, behält sich ROBIN CONSULT bei vorzeitiger Kündigung das Recht vor, diese nach aktueller Agenturpreisliste entsprechend nachzuverrechnen.
Unbefristete Verträge (z.B. Monatspauschalen) können zum 31.12. unter der Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Befristete Verträge werden nach Vertragsablauf zu unbefristeten Verträgen, wenn weiterhin Agenturleistungen erbracht werden und nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
Wird ein Stundenhonorar vereinbart, wird für jede angefangene 15 Minuten jeweils ein Viertel des Stundensatzes berechnet (15-Minuten-Takt).
3. Präsentation
Für die Teilnahme an Präsentationen steht ROBIN CONSULT ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält ROBIN CONSULT nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von ROBIN CONSULT, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von ROBIN CONSULT. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich ROBIN CONSULT auf Wunsch zurückzustellen. Sämtliche Konzepte und Ideen sind auch urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung von ROBIN CONSULT nicht genutzt und bearbeitet werden. Auch eine wirtschaftliche Verwertung ist nicht gestattet. Geschützt sind jene Ideen, die eigenartig sind und der Vermarktungs/PR-Strategie ihre charakteristische Prägung geben. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich ROBIN CONSULT auf Wunsch zurückzustellen.
Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem PR-Beratungsvertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. Werden weitere Agenturleistungen erbracht, behält sich sich die Agentur vor, 190 Euro exkl. Umsatzsteuer pro Stunde zu verrechnen.
Der Kunde wird ROBIN CONSULT unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von ROBIN CONSULT wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Kunde verpflichtet sich auch, Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen, damit der Arbeitsablauf von ROBIN CONSULT nicht beeinträchtigt wird und ROBIN CONSULT in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen.
Textierungen werden in deutscher Sprache erbracht.
Für jede Einzelleistung z.B. Presseaussendung, grafische Dienstleistung etc. sind 2 Korrekturläufe inkludiert. Jede weitere Stunde Mehraufwand wird mit einem Pauschalpreis von 150 Euro exkl. Umsatzsteuer pro Stunde verrechnet.
Werden Presseaussendungen ohne Limitierung in einer Monatspauschale vereinbart, können max. 12 Presseaussendungen pro Jahr versendet werden. Für jede weitere Aussendung gilt die aktuelle Agenturpreisliste von ROBIN CONSULT. ROBIN CONSULT ist verspflichtet, den Kunden rechtzeitig auf Zusatzkosten hinzuweisen.
5. Fremdleistungen
ROBIN CONSULT ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“). Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
ROBIN CONSULT wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
6. Kennzeichnung
ROBIN CONSULT ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf ROBIN CONSULT und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne das dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
7. Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden PR-Leistungen von ROBIN CONSULT sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 24 Stunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichen-rechtliche Zulässigkeit der Berater-/Agenturleistungen überprüfen lassen. ROBIN CONSULT veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
8. Termine
ROBIN CONSULT bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er ROBIN CONSULT eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an ROBIN CONSULT. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ROBIN CONSULT.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Beraters/der Agentur – entbinden ROBIN CONSULT jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
9. Rücktritt vom Vertrag
Die Agentur behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Verstoß gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
ROBIN CONSULT ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von
- ROBIN CONSULT weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von ROBIN CONSULT eine taugliche Sicherheit leistet.
10. Zahlung
Rechnungen von ROBIN CONSULT sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Die Zahlungsfrist beträgt sieben Kalendertage. Bei verspäteter Zahlung gilt §456 UGB. ROBIN CONSULT ist berechtigt, für jede Rechnung Mahnspesen in der Höhe von 60 Euro zu verrechnen.Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ROBIN CONSULT. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Der Kunde verpflichtet sich, alle mit einer Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann ROBIN CONSULT sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
11. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
ROBIN CONSULT, seine/ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann ROBIN CONSULT schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
12. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von ROBIN CONSULT (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen, Fotos etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von ROBIN CONSULT. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit ROBIN CONSULT darf der Kunde die Leistungen von ROBIN CONSULT nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen von ROBIN CONSULT durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ROBIN CONSULT und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von ROBIN CONSULT, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von ROBIN CONSULT erforderlich. Dafür steht ROBIN CONSULT und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Fotos, die von ROBIN CONSULT produziert wurden, dürfen ausschließlich für redaktionelle Zwecke verwendet werden. Dem Kunden ist es ohne schriftlicher Zustimmung nicht gestattet, die Fotos für Anzeigensujets zu verwenden.
Der Kunde hat zur Verfügung gestellte Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. ROBIN CONSULT haftet nicht wegen einer Verletzung Rechte Dritter. Wird ROBIN CONSULT deswegen in Anspruch genommen, so hält der Kunde ROBIN CONSULT schad- und klaglos.
13. Gewährleistung und Schadenersatz
ROBIN CONSULT gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der übertragenen Public Relations Agenden. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch ROBIN CONSULT schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch ROBIN CONSULT zu. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Zeit behoben.
Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden. Somit ist die Gewährleistungsfrist auf den Durchführungszeitraum beschränkt. Festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistung und deren Abnahme schriftlich dokumentiert bekannt zu geben. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 AGBG ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ROBIN CONSULT beruhen.
ROBIN CONSULT kann für das Erscheinen von Prominenten am Veranstaltungsort nicht garantieren. In der Regel handelt es sich um reine Gefälligkeitsdienste.
14. Haftung und Folgeschäden
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei von ROBIN CONSULT vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine vom ROBIN CONSULT vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung von ROBIN CONSULT für Ansprüche, die auf Grund der PR-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet ROBIN CONSULT nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer PR-Maßnahme ROBIN CONSULT selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde ROBIN CONSULT schad- und klaglos. Der Kunde hat ROBIN CONSULT somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die ROBIN CONSULT daraus Schaden entstehen, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch den Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Bei jedem einzelnen Verstoß gegen vereinbarte Pflichten verpflichtet sich der Vertragspartner gegenüber ROBIN CONSULT, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zu leisten.
15. Begriffsdefinitionen
Klassische Presseaussendung: Eine klassische Presseaussendung ist eine in sich geschlossene Geschichte, die an Medienvertreter versendet wird. Die Medienarbeit umfasst nach einem Briefing durch den Kunden die Textierung, Verteilererstellung und elektronischen Versand an Journalisten.
Pressetermin: Die Medienarbeit besteht in der Regel aus einer Einladung an Journalisten und Nachbericht inkl. Fotos sowie Verteilererstellung und elektronischer Versand des Nachberichts. Briefing erfolgt durch den Kunden. Die Organisation (z.B. Catering, Location...) ist nicht inkludiert, außer es wurde ausdrücklich vereinbart.
VIP-Event: Die Medienarbeit besteht in der Regel aus einer Einladung an Journalisten und Nachbericht inkl. Fotos sowie Verteilererstellung und elektronischer Versand des Nachberichts. Außerdem werden Prominente vom Kunden oder der Agentur eingeladen. Die Organisation (z.B. Catering, Location...) ist nicht inkludiert, außer es wurde ausdrücklich vereinbart.
16. Rechtsformwechsel
Sollte es einen Wechsel der Rechtsform beim Auftragnehmer (wie insb die Errichtung einer GmbH) geben, gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus den mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträgen auf die neue Gesellschaft über.
17. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und ROBIN CONSULT ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien. Es wird die Zuständigkeit des HG Wien in Gerichtshofangelegenheiten, des BG für Handelssachen Wien in Bezirksgerichtssachen vereinbart.
Wien, 1.1.2017